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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts-
beziehungen. Abweichungen oder Ergänzungen gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich
zugestimmt wird.
2. Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.
2.1 Der Fertigungsplan des Auftragnehmers folgt den Angaben der vom Auftraggeber
akzeptierten Auftragsbestätigung.
2.2 Zusatzaufwände werden in Rechnung gestellt.
2.3 Die Fertigung erfolgt gemäß dem vom Auftraggeber bestätigten Fertigungsplan.
2.4 Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 30 Werktage vorher
schriftlich anzugeben, soweit im Vertrag selbst keine anderen Fristen festgelegt sind.
3. Der Auftraggeber muss für die baubehördlichen Genehmigungen Sorge tragen, und er ist
verpflichtet, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und die Montage
vereinbarten Termin fertig zu stellen.
3.1 Mehrkosten für Einbringe- und Montageerschwernisse werden in Rechnung gestellt.
3.2 Der Auftraggeber muss außerdem dafür sorgen, dass die Kabinen während der Bauphase
nicht beschädigt werden. Daraus resultierende Nachbesserungen durch den Auftragnehmer
werden in Rechnung gestellt
4. Mängel am gelieferten Material sind dem Auftragnehmer nach Kenntnisnahme zu melden.
4.1 Für Mängel, die aus der Beschaffenheit des Montageorts oder aus unsachgemäßer
Handhabung resultieren, trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung.
4.2 Daraus resultierende Nachbesserungen durch den Auftragnehmer werden in Rechnung
gestellt.
5. Für Mängel, die später als 15 Tage nach der Lieferung gemeldet werden, gilt die gesetzliche
Gewährleistungspflicht, 12 Monate für gewerbliche Kunden, 24 Monate für Privatkunden.
5.1 Ein aus Mängeln resultierender Zahlungsrückbehalt durch den AG muss in einem
angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5.2 Es besteht kein Garantieanspruch in folgenden Fällen: unsachgemäße Verwendung und
Zahlungsverzug.
6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7. Der ausschließlich zuständige Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht
Traunstein.

Februar 2013, Bonacina Holzbau und Wellness

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